Allianz Global Investors Deutschland 17.05.2012 13:34
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Wohlverhalten

Verlässlichkeit, Integrität und Transparenz - das sind die Eigenschaften, mit denen Kapitalanlagegesellschaften das Vertrauen ihrer Anleger ausbauen und stärken wollen.

 

Deshalb hat der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) in enger Zusammenarbeit mit den angeschlossenen Kapitalanlagegesellschaften und aufbauend auf den bestehenden gesetzlichen Grundlagen die so genannten Wohlverhaltensregeln formuliert - ein Standard des guten und verantwortungsvollen Umgangs mit dem Kapital und den Rechten der Anleger.

 

Die BVI-Wohlverhaltensregeln richten sich in erster Linie an deutsche Kapitalanlagegesellschaften. Allianz Global Investors orientiert sich zum Wohle der Anleger konsequent daran. Aber auch den ausländischen Investmentgesellschaften, die am deutschen Markt tätig sind, wird die Einhaltung der Regeln empfohlen. Die Umsetzung der Richtlinien erfolgt seit dem 1. Januar 2003 auf freiwilliger Basis.

Allianz Global Investors hat diese Regeln frühzeitig und konsequent umgesetzt.

Die sieben Regeln zum Wohlverhalten (Stand 15. Januar 2004):

  1. Die Kapitalanlagegesellschaft (KAG) handelt bei der Verwaltung von Fonds ausschließlich im Interesse der Anteilinhaber.
  2. Die KAG informiert klar, umfassend und verständlich, um eine sachgerechte und professionelle Kundenwerbung und -betreuung zu gewährleisten.
  3. Die KAG sorgt dafür, dass die Fonds durch ein qualifiziertes Management entsprechend den Vertragsbedingungen verwaltet werden und wirkt Interessenkonflikten entgegen.
  4. Für die Ausführung von Wertpapiergeschäften gelten klare Grundsätze, die die marktgerechte Abwicklung und die Gleichbehandlung der Anleger sicherstellen.
  5. Die KAG gewährleistet durch organisatorische Maßnahmen und die sachgerechte Auswahl, Anleitung und Kontrolle der Depotbank die einwandfreie Bewertung, Verbuchung und Verwahrung des Fondsvermögens.
  6. Bei Delegation von Aufgaben stellt die KAG sicher, dass das Interesse der Anteilinhaber gewahrt ist.
  7. Die KAG wahrt die Integrität des Marktes.